Die folgenden Punkte
sind in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen worden, dem der Bundesrat am 15.12.2023 zugestimmt hat. Somit wird das Kreditzweitmarktförderungsgesetz noch im Jahr 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass die o.a. steuerlichen Änderungen zum 1.1.2024 in Kraft treten können.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, das am 1.1.2024 in Kraft tritt, wurde das Recht der Personengesellschaften umfassend überarbeitet. Um steuerliche Probleme zu vermeiden, gelten rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Ertragsbesteuerung als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen. Wirtschaftsgüter, die mehreren zur gesamten Hand oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zustehen, werden den Beteiligten oder Gesellschaftern anteilig zugerechnet, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO – neu).