Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat Februar 2024:
Art der Abgabe |
Abgabe- und Fälligkeitstermin |
Umsatzsteuer-Voranmeldung
- monatliche Abgabe
- Abgabe mit Dauerfristverlängerung
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11.03.2024
10.04.2024
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Zusammenfassende Meldung |
25.03.2024 |
Sozialversicherung |
27.02.2024 |
Lohnsteuer-Anmeldung |
11.03.2024 |
Für den Monat März 2024:
Art der Abgabe |
Abgabe- und Fälligkeitstermin |
Umsatzsteuer-Voranmeldung
- monatliche Abgabe
- Abgabe mit Dauerfristverlängerung
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10.04.2024
10.05.2024 |
Zusammenfassende Meldung |
25.04.2024 |
Sozialversicherung |
26.03.2024 |
Lohnsteuer-Anmeldung |
10.04.2024 |
Einkommensteuer-Vorauszahlung Q1 2024 |
11.03.2024 |
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
- bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
- dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle:Sonstige | Sonstige | . | 29-02-2024