Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat November 2024:
Art der Abgabe |
Abgabe- und Fälligkeitstermin |
Umsatzsteuer-Voranmeldung
- monatliche Abgabe
- Abgabe mit Dauerfristverlängerung
|
10.12.2024
10.01.2025
|
Zusammenfassende Meldung |
27.12.2024 |
Sozialversicherung |
27.11.2024 |
Lohnsteuer-Anmeldung |
10.12.2024 |
Für den Monat Dezember 2024:
Art der Abgabe |
Abgabe- und Fälligkeitstermin |
Umsatzsteuer-Voranmeldung
- monatliche Abgabe
- Abgabe mit Dauerfristverlängerung
|
10.01.2025
10.02.2025 |
Zusammenfassende Meldung |
27.01.2025 |
Sozialversicherung |
23.12.2024 |
Lohnsteuer-Anmeldung |
10.01.2025 |
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
- bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
- dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle:Sonstige | Sonstige | . | 28-11-2024